8 % Mehrwertsteuer ist für das Berufungsverfahren die Honorarnote des amtlichen Verteidigers von F.___, Rechtsanwalt Dr. Roland Winiger, auf CHF 10‘268.85 (inkl. Auslagen und MWST) festzusetzen und vom Staat Solothurn, vertreten durch die Zentrale Gerichtskasse, zu bezahlen. 2.5 Der amtliche Verteidiger des Beschuldigten 2, Rechtsanwalt Alexander Kunz, macht für das Berufungsverfahren einen Aufwand (exkl. HV) von 25,42 Stunden geltend, was in Anbetracht des umfangreichen Prozessthemas und der Tragweite des Falles für den Klienten angemessen erscheint.