Auch der gesamte Aufwand erscheint gerade noch als angemessen. Mit der Teilnahme an der Hauptverhandlung und der Urteilseröffnung, der Nachbearbeitung, welche für den amtlichen Verteidiger mit einer Stunde zu veranschlagen ist, sowie dem Reiseaufwand resultiert ein Total von 49,1667 Stunden zum Stundenansatz von CHF 180.00 (= CHF 8‘850.00). Die Auslagen sind im beantragten Umfang von CHF 633.20 gutzuheissen. Inkl. 8 % Mehrwertsteuer ist für das Berufungsverfahren die Honorarnote des amtlichen Verteidigers von F.___, Rechtsanwalt Dr. Roland Winiger, auf CHF 10‘268.85 (inkl. Auslagen und MWST) festzusetzen und vom Staat Solothurn, vertreten durch die Zentrale Gerichtskasse, zu bezahlen.