_ wurde im Berufungsverfahren die unentgeltliche Rechtspflege mit Rechtsanwältin Renate Senn, als unentgeltliche Rechtsbeiständin gewährt. Sie macht für das Berufungsverfahren (exkl. Hauptverhandlung und Urteilseröffnung) einen zeitlichen Aufwand von 20,20 Stunden sowie Auslagen von CHF 286,60 und 8 % MWST geltend. Berücksichtigt man, dass Rechtsanwältin Renate Senn nur noch die Zivilforderungen der beiden Söhne von I.___ gegenüber dem Beschuldigten 2 vor Obergericht vertrat und ihre Ausführungen hierzu im Parteivortrag dementsprechend knapp ausfielen, erweist sich der geltend gemachte Aufwand als deutlich übersetzt.