sowie impliziter Rückzug der Anschlussberufung von A.___). Dieser Anteil ist mit 1/10 (somit CHF 451.20) zu veranschlagen und allein vom Beschuldigten 1 zu tragen. 1/2 der gesamten Aufwendungen von Rechtsanwalt Marc Aebi, betrafen ausschliesslich die Zivilklagen gegen den Beschuldigten 2. Dementsprechend trifft G.___ für die Hälfte von CHF 4‘512.15 (= CHF 2‘256.05) allein die Rückerstattungspflicht gegenüber dem Staat. Im Umfang von CHF 1‘804.90 (= 4/10) haften Beide solidarisch für den Rückforderungsanspruch.