Die Auslagen sind im beantragten Umfang gutzuheissen. Die Entschädigung des unentgeltlichen Rechtsbeistandes der Privatanschlussberufungskläger, Rechtsanwalt Marc Aebi, ist für das Berufungsverfahren somit auf CHF 4‘512.15 (Aufwand: CHF 3‘852.90, Auslagen: CHF 325.90, 8 % MWST: CHF 334.25) festzusetzen und vom Staat Solothurn, vertreten durch die Zentrale Gerichtskasse, zu bezahlen. Der Nachzahlungsanspruch von Rechtsanwalt Marc Aebi, macht insgesamt CHF 1‘155.60 aus und berechnet sich wie folgt: 21,4 Stunden x CHF 50.00 (=