Rechtsanwalt Marc Aebi macht für die Vertretung der Privatanschlussberufungskläger im Berufungsverfahren (exkl. Hauptverhandlung und Urteilseröffnung) einen zeitlichen Aufwand von 26,65 Stunden sowie Auslagen von CHF 325.90 (zuzüglich 8 % MWST) geltend. In Abzug zu bringen sind die Positionen vom 13. Juli 2015 (Studium Schreiben Versicherung Frankreich) sowie vom 7. Dezember 2016 (Schreiben an A.___ betr. Rechtskraft für Behörden in Frankreich) von insgesamt 1 ½ Stunden, da es sich um prozessfremde Aufwendungen handelt.