2. Berufungsverfahren 2.1 Die Kosten des Berufungsverfahrens – exkl. Kosten für die die amtliche Verteidigung und unentgeltliche Rechtsbeistandschaft, vgl. hierzu die nachstehenden Ziff. VI.2.2 – 2.5) sowie exkl. Dolmetscherkosten – betragen mit einer Urteilsgebühr von CHF 20‘000.00, den Gutachterkosten von CHF 1‘900.00 sowie den weiteren Auslagen total CHF 22‘120.00. Die Berufungskläger blieben mit ihren Begehren im Berufungsverfahren ohne Erfolg. Sie haben deshalb die Verfahrenskosten des Rechtsmittelverfahrens je zur Hälfte (je CHF 11‘060.00) zu tragen. 2.2 Rechtsanwalt Marc Aebi macht für die Vertretung der Privatanschlussberufungskläger im Berufungsverfahren (exkl.