Rechtskräftig ist die dem Privatkläger A.___, vertreten durch Rechtsanwalt Marc Aebi, zugesprochene Parteientschädigung von CHF 4‘719.60 für das erstinstanzliche Verfahren zu Lasten des Beschuldigten 1, welche die anwaltlichen Aufwendungen bis zum 15. Februar 2015 abdeckt. Ab dem 16. Februar 2015 wurde dem Privatkläger die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt. Die dem unentgeltlichen Rechtsbeistand ab diesem Zeitpunkt zugesprochene Entschädigung für das erstinstanzliche Verfahren ist in ihrer Höhe (CHF 1‘117.90) ebenfalls bereits in Rechtskraft erwachsen.