Der erstinstanzliche Kostenentscheid ist bei diesem Verfahrensausgang zu bestätigen. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens (exkl. Kosten für die amtlichen Verteidiger und die unentgeltlichen Rechtsbeistände, vgl. hierzu die nachstehenden Ziffern VI.1.2 und 1.3, sowie exkl. Dolmetscherkosten) machen mit einer Urteilsgebühr von CHF 15‘000.00 total CHF 111‘000.00 aus. Der Beschuldigte 1 hat CHF 63‘259.40, der Beschuldigte 2 CHF 47‘740.60 zu bezahlen.