Aber mit dem Urteil des Berufungsgerichtes ist sein Fluchtanreiz nun ungleich höher geworden, da sich seine Hoffnung, mit dem Berufungsurteil einen Freispruch vom Vorhalt der Tötungen erreichen zu können, nun zerschlagen hat. Nachdem sich seine Hoffnung mit einem letztinstanzlichen kantonalen Urteil nicht realisiert hat, fallen die Gründe für G.___, weiterhin in der Schweiz zu bleiben (bzw. wieder in die Schweiz zurückzukehren), grösstenteils weg: