Die 5 Kinder sind alle erwachsen. Er hat noch nahe Verwandte im Kosovo, insbesondere einen Bruder, der dort ein Haus besitzt und bei dem er auch wohnen könnte (AS 2189). Der Beschuldigte 2 begab sich kurz vor dieser Verhandlung in den Kosovo und ist – aus gesundheitlichen Gründen, wie er mitteilen liess – nicht zur Verhandlung erschienen. Er liess ein Arztzeugnis einreichen, weshalb er auf Antrag seines Verteidigers von der Teilnahme an der Hauptverhandlung dispensiert wurde. Es war allerdings diesem Gericht nicht möglich, die Frage der Verhandlungsfähigkeit von G._