Eine in Aussicht stehende lange Freiheitsstrafe bildet allerdings einen starken Fluchtanreiz. In einem Urteil sprach das Bundesgericht bei einer ausgesprochenen Freiheitsstrafe von 10 Jahren von einem starken Fluchtanreiz. Vom Berufungsgericht wird G.___ wegen Mordes und vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren verurteilt. Vorliegend ist demnach dieser Fluchtanreiz vergleichsweise noch ausgeprägter. Neben diesem starken Fluchtanreiz sind die konkreten Umstände dieses Falles und insbesondere die persönlichen Umstände der verurteilten Person in Betracht zu ziehen (Urteil des Bundesgerichts 1B_426/2013 vom 10.12.2013 E. 3.1 mit Hinweisen).