Zur Begründung führte das Haftgericht aus, es bestünden zwar Verhältnisse, die dem Beschuldigten 2 ein Leben im Kosovo ermöglichen würden. Seine IV-Rente sei aber die Lebensgrundlage für ihn und seine Familie, was er mit einer Flucht aufs Spiel setzen würde. Er habe eine Liegenschaft in der Schweiz gekauft, was ein Indiz dafür sei, dass er hier seinen Lebensmittelpunkt habe. Er gehe zudem noch immer davon aus, selber nicht geschossen zu haben, weshalb er ein grosses Interesse daran habe, weiterhin den Untersuchungsbehörden und seiner Verteidigung zur Verfügung zu stehen. Es kam in der Folge zu keiner neuen Prüfung einer Haftanordnung mehr.