Er ist verheiratet und Vater von 5 Kindern. Er wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn vom 19. Oktober 2011 der versuchten einfachen Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand sowie der einfachen und groben Verkehrsregelverletzung (AS 2187) schuldig gesprochen und deshalb zu einer bedingten Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu CHF 70.00 und zu einer Busse von CHF 500.00 verurteilt. Er streifte beim Überholen eines Motorrades dieses zufolge ungenügenden Abstandes und geriet anschliessend mit dem Motorradfahrer in Streit, worauf er aus seinem Mercedes Benz einen Wagenheber holte, mehrfach auf den Motorradfahrer einschlug und diesen leicht verletzte.