In Beachtung des Asperationsprinzips ist sie auf 4 ½ Jahre zu reduzieren und die Einsatzstrafe entsprechend zu erhöhen, sie lautet vor den Täterkomponenten auf 17 ½ Jahre Freiheitsstrafe. 3.4 Täterkomponenten Der Beschuldigte 2 lebt seit 1991 in der Schweiz und ist seit 1997 IV-Rentner. Er leide an einer Knochenentzündung und habe deshalb Schmerzen an der Wirbelsäule, im Rücken und Becken (AS 2193). Er wurde 2009 mit seiner Familie in [Gemeinde 2] eingebürgert. Er ist verheiratet und Vater von 5 Kindern.