Statt erneut diesen Weg zu wählen, hat er nicht nur den Entscheid, bewaffnet nach Oensingen zu fahren, mitgetragen, sondern er hat nach Eröffnung des Feuers durch seinen Sohn gleich mehrmals mit der Pistole eigenhändig auf H.___ geschossen. Die Intensität des verbrecherischen Willens war bei ihm allerdings insofern kleiner als bei seinem Sohn, als er nicht der Initiant für das Geschehen in Oensingen war, sondern sich seinem Sohn schliesslich angeschlossen hat. Es ist damit das Tatverschulden für diesen Mord aufgrund der Tatkomponenten und innerhalb des Spektrums möglicher Mordfälle beim Beschuldigten 2 etwas tiefer anzusetzen als bei seinem Sohn, nämlich bei knapp mittelschwer.