Er lebt seit über 30 Jahren in der Schweiz, ist eingebürgert und mit den Gebräuchen hier bestens vertraut. Er war es offenbar auch, der 2011 die Polizei rief, nachdem er von seiner Tochter von der häuslichen Gewalt erfahren hatte (AS 2159 unten), worauf ein Strafverfahren eingeleitet und I.___ auch bestraft wurde. Statt erneut diesen Weg zu wählen, hat er nicht nur den Entscheid, bewaffnet nach Oensingen zu fahren, mitgetragen, sondern er hat nach Eröffnung des Feuers durch seinen Sohn gleich mehrmals mit der Pistole eigenhändig auf H.___ geschossen.