Es kann auch für ihn nur das Motiv der Rache oder der Wut gegeben sein, da die Ermordung von H.___ nicht mit der Angst um die eigene Tochter erklärt werden kann. Auch er hatte die uneingeschränkte Freiheit, sich rechtskonform zu verhalten. Als Oberhaupt der Familie hätte er sich gegen die Bewaffnung des Sohnes aussprechen, den Transport nach Oensingen mit diesen Waffen verweigern und für den Schutz der Tochter die Polizei einschalten können und müssen. Er lebt seit über 30 Jahren in der Schweiz, ist eingebürgert und mit den Gebräuchen hier bestens vertraut.