Er räumte aber auch ein, dass es im Nachhinein besser gewesen wäre, von Anfang an die Polizei einzuschalten und diese zur Familie von H.___ und I.___ zu schicken. Dann wäre niemand gestorben und er nun in Freiheit. Das Nachtatverhalten und das Verhalten im Strafverfahren sind zusammenfassend spürbar strafmindernd zu berücksichtigen. 2.6 Konkretes Strafmass Zusammenfassend ist bei F.___ zu prüfen, in welchem Ausmass die Einsatzstrafe von lebenslänglicher Freiheitsstrafe unter Berücksichtigung der für ihn positiven Täterkomponenten gesenkt werden kann. Die Vorinstanz hat das im Umfang von einem Jahr (US 59) gemacht. Das erscheint als zu gering.