Er weist auch positive Führungsberichte auf, er verhält sich gemäss aktuellem Bericht vom 27. Oktober 2016 anständig und kooperativ, zeigt ein gutes Arbeitsverhalten, musste nie diszipliniert werden und pflegt Kontakt zur Familie und zu Freunden. Günstig wirkt sich aus, dass er die Zivilforderungen der Hinterbliebenen und von A.___ akzeptiert hat. In der Befragung vor Obergericht bezeichnete er den Familienzusammenhalt als Wertvorstellung aus dem Kosovo, die aus seiner Sicht im Zusammenhang mit den Tötungsdelikten gestanden habe. Er räumte aber auch ein, dass es im Nachhinein besser gewesen wäre, von Anfang an die Polizei einzuschalten und diese zur Familie von H.___ und I.___ zu schicken.