Es gab sonst keinen Grund, auf ihn zu schiessen, schon gar nicht in dieser einer Hinrichtung ähnlichen Art und Weise. Diese Schüsse fielen nämlich in einem Zeitpunkt, als bereits klar war, dass von der «gegnerischen Seite» kein einziger Schuss gefallen war und von ihrem Opfer keinerlei Gefahr ausging, dieses im Gegenteil völlig hilflos war. Der Beschuldigte 1 handelte mit direktem Vorsatz, als er mit seinem Sturmgewehr die 6 Schüsse auf H.___ abgab. Dies manifestiert auch seine Aussage am Telefon gegenüber der Polizei und seine ausgebliebene Betroffenheit bei der späteren Eröffnung, dass er zwei Menschen getötet hat.