2.2.3 Subjektive Seite Was die Intensität des verbrecherischen Willens betrifft, ist vorab eine gewisse Planung und Vorbereitung der Tat festzustellen. Die Beschuldigten fuhren nicht einfach unverzüglich nach Oensingen, um das Verhalten gegenüber ihrer Schwester/Tochter mit der Familie von H.___ und I.___ zu besprechen oder diese dort herauszuholen, sondern sie fuhren vielmehr zuerst nach Hause, um sich umfassend mit Schusswaffen und Munition auszurüsten. Die Tat war zwar nicht von langer Hand geplant, das Vorgehen war aber ab dem Zeitpunkt, als man sich zur Fahrt nach Oensingen entschloss, durchaus planmässig und zielgerichtet.