auch wenn das Motiv nicht bis ins Letzte beleuchtet werden konnte, steht doch das vom Gutachter festgestellte Motiv, die Rache für die der eigenen Familie gezeigte Respektlosigkeit, im Vordergrund, da es das Oberhaupt der Familie war, das hier in dieser Art und Weise getötet wurde. Für diese Tötung hat eine Angst um die Schwester keine Rolle gespielt; zum Schutz der Schwester war sie überflüssig. - Die Tatausführung zeugt von Kaltblütigkeit und Gefühlskälte (Christian Schwarzenegger in: BSK StGB II, Art. 112 StGB N 17).