Als Mittäter muss sich der Beschuldigte 2 die vom Beschuldigten 1 ausgeführte Tathandlung (Erschiessung von I.___) zurechnen lassen. Es ist somit auch der Beschuldigte 2 der vorsätzlichen Tötung im Sinne von AKS Ziff. 3 schuldig zu sprechen. IV. Strafzumessung 1. Allgemeines zur Strafzumessung 1.1 Gemäss Art. 47 Abs. 1 StGB misst das Gericht die Strafe nach dem Verschulden des Täters zu. Es berücksichtigt das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse sowie die Wirkung der Strafe auf das Leben des Täters. Die Bewertung des Verschuldens wird in Art.