Er stimmte diesem Waffeneinsatz nicht nur konkludent zu, er machte ihn sich auch tatsächlich – wie vorgehalten – zu eigen, indem er zur Pistole griff und bei der Erschiessung des H.___ mitmachte. Spätestens ab diesem Zeitpunkt war manifest, dass sich Vater und Sohn gemeinsam und skrupellos entschlossen hatten, diese Konfrontation mit Waffen auszutragen und auch auf unbewaffnete Mitglieder der Familie von H.___ und I.___ zu schiessen.