Es ist in diesem Zusammenhang auch bemerkenswert, dass die beiden Beschuldigten auch nie behaupteten, H.___ habe sich in irgendeiner Weise der «Herausgabe» der Schwiegertochter widersetzt. Nicht ausgeschlossen werden kann, was der Gutachter (AS 2175) als weiteres Element innerhalb des Motivspektrums aufführt, nämlich eine gewalttätige Antwort der Familie von F.___ und G.___ an die Familie von H.___ und I.___ für die erlittenen Kränkungen, ausgedrückt durch die schlechte Behandlung der Tochter oder eben – aus demselben Grund – schlicht Rache. Dafür spricht auch der Inhalt des aufgezeichneten Telefonats des Beschuldigten 1 mit der Polizei nach der Tat: