Zwischen dem Vorhaben, O.___ vor der drohenden Gewalt ihres Ehemannes zu schützen und sie in Sicherheit zu bringen, und der Tötung ihres Schwiegervaters fehlt es schlicht an einem nachvollziehbaren Konnex: H.___ zeigte sich in der Tatnacht gesprächsbereit und bemühte sich gar darum, die Situation zu beruhigen, indem er seinen Sohn I.___ wieder ins Haus zurückschickte. Es ist in diesem Zusammenhang auch bemerkenswert, dass die beiden Beschuldigten auch nie behaupteten, H.___ habe sich in irgendeiner Weise der «Herausgabe» der Schwiegertochter widersetzt.