Darin liegt eine Tat, die geprägt ist von ausserordentlicher Gefühlskälte, von einem konsequenten zu Ende führen, von einem ausgeprägten Vernichtungswillen und einer krassen Geringschätzung menschlichen Lebens; es muss von einer eigentlichen Vernichtung – oder wie eingangs formuliert – von einer Hinrichtung ausgegangen werden. Auch wenn das Motiv für diese Tötung nicht bis ins letzte Detail erkenntlich gemacht werden kann und die Antwort des Beschuldigten 1 am 11. Juli 2012 auf die entsprechende Frage nach dem Grund für diese Schüsse auf H._