Das damals 51-jährige Opfer war zuvor vom körperlich überlegenen Beschuldigten 1 mit den Fäusten niedergeschlagen worden, so dass dieser in der Folge benommen am Boden kniete und sich mit den Händen abstützte, oder – wie es der Beschuldigte 1 in der Befragung vom 11. Juli 2012 (AS 564) ausgedrückt hat – «wie ein Hund» dagelegen habe. Der Beschuldigte 1 hatte zwischenzeitlich auch die beiden zu Hilfe eilenden A.___ und I.___ ausser Gefecht gesetzt, indem er mit dem Sturmgewehr auf sie geschossen, den einen niedergestreckt und den anderen in ein Versteck verjagt hatte.