Spätestens am Tag vor der Tat habe er gewusst, worum es gehe. Er sei dann bei der Beschaffung der Munition dabei gewesen, habe bei der Entwendung des zweiten Fluchtautos mitgewirkt und habe die Waffe geladen. Nach der Tat habe er die Waffe entladen sowie innen und aussen geputzt. Zusammen mit einem der Kollegen habe er nach der Tat zwecks Spurenvernichtung das gestohlene Fahrzeug mit einem Feuerlöscher ausgeschäumt. Damit habe der Beschwerdeführer im Vorfeld der Tat Beiträge geleistet, die für die Ausführung des Delikts wesentlich erscheinen.