Nachdem ihm das mit einem Schuss gelungen war, indem der eine der beiden «Angreifer» zu Boden ging und der andere an ihm vorbeirannte und sich versteckte, war dies für den Moment erledigt und er schoss nicht weiter auf sie. Entgegen der Vorinstanz lässt der Umstand, dass der Beschuldigte 1 mit dem Schuss das Bein des ihm unbekannten A.___ und nicht seinen Schwager traf, die Handlung nicht als besonders skrupellos erscheinen. Es handelt sich dabei nicht einmal um einen erschwerenden Umstand.