Danach meldete er sich bei seinem Arbeitgeber und Kollegen telefonisch für die nächste Zeit ab. Auch zeigte der Beschuldigte 1 in der ersten Befragung, als ihm eröffnet wurde, zwei Menschen getötet zu haben, keinerlei Anzeichen einer Erschütterung oder auch nur einer Betroffenheit (AS 554 f., Z. 207 – 212); er sagte «ja», nickte und schwieg. Bemerkenswert ist im vorliegenden Zusammenhang auch, dass jeder von Beschuldigten 1 abgegebene Schuss ein Treffer war. Ganz ähnlich waren auch die Einschätzungen des Gutachters zur Frage der Schuldfähigkeit (Gutachten vom 14.4.2014, AS 2114 ff.).