Wie vorne die vom Beschuldigten 1 anlässlich der diversen Befragungen gemachten Angaben zur Tat aufzeigen, hatte er nie irgendwelche Erinnerungslücken. Bemerkenswert ist auch, wie offensichtlich unbeeindruckt der Beschuldigte nach der Tat von seinen Handlungen war: Er rief die Polizei, schilderte was geschehen war, antwortete auf deren Frage, ob die Leute noch am Leben seien, wenn dem so wäre, würde er sofort dorthin zurückgehen, und wartete mit den entladenen Waffen auf die Polizei. Danach meldete er sich bei seinem Arbeitgeber und Kollegen telefonisch für die nächste Zeit ab.