Es handelte sich um einen Handlungsablauf, wie er ihn im Vorfeld erwartet und auf den er sich dementsprechend auch vorbereitet hatte. Es gab keine plötzlich aufwallende Wut oder Furcht, die zu einer Trübung seines Bewusstseins geführt hätte (s. dazu Christian Schwarzenegger in: BSK StGB II, Art. 113 StGB N 6). Entgegen der Auffassung der Verteidigung, vorgetragen an der Hauptverhandlung vor erster und zweiter Instanz, ist auch die grosse seelische Belastung, der asthenische Affekt (Stefan Techsel/Thomas Fingerhuth in: PK StGB, Art. 113 StGB N 4), klar zu verneinen. Die seit Jahren andauernde Situation der Schwester führte zwar zu Spannungen mit der Familie von H.___ und I.___