Nach dem Beweisergebnis lässt sich nicht ausschliessen, dass der Beschuldigte 1 auf die Beine eines der Männer gezielt hat. Ein zuverlässiges bzw. genaues Zielen ist aber mit einem Sturmgewehr auf zwei heranrennende Personen und dies aus der Hüfte und einer Distanz von max. 10 Metern bei zudem schlechten Lichtverhältnissen nicht möglich. Eine solche Schussabgabe lässt im Licht der oben zitierten Rechtsprechung nur den Schluss zu, dass der Tod einer der betroffenen Personen als derart wahrscheinlich erscheint, dass auf dessen Inkaufnahme geschlossen werden muss.