Nachdem daraufhin I.___ wieder ins Haus zurückgegangen war, rechnete offenbar der Beschuldigte 1 mit einem bevorstehenden Angriff, weshalb er sich zum Auto begab, um das Sturmgewehr zu holen. Es ist davon auszugehen, dass er diese Absicht auch äusserte, denn nur so lässt sich erklären, dass ihm H.___ nachrannte und ihn aufzuhalten versuchte (und dann vom Beschuldigten 1 niedergeschlagen wurde). Es ist hier schliesslich auch festzuhalten, dass es von Seiten der Mitglieder der Familie von H.___ und I.___ zu keinem Zeitpunkt einen Angriff mit einer Waffe gab. Wie bereits erwähnt, wurden auch im Nachhinein am Wohnort der Familie von H.___ und I.___ keine Waffen gefunden. 3. AKS Ziff.