Es wäre zudem dem Beschuldigten 1 aufgrund seiner körperlichen Fähigkeiten (er war im Sicherheitsbereich tätig, machte intensives Krafttraining, ist nach eigenen Angaben im Nahkampf ausgebildet und wird vom Gutachter als «körperlich gross und massig-kräftig» beschrieben) auch möglich gewesen, unbewaffnet der Familie von H.___ und I.___ gegenüber zu treten. Seine Behauptung, die hätten Waffen gehabt, hat sich in der Begegnung nicht bewahrheitet. Auch nach dem 5. Juli 2012 konnten im Rahmen einer Hausdurchsuchung am Domizil der Familie von H.___ und I.___ keine Waffen gefunden werden.