Weder nachvollziehbar noch einfühlbar ist allerdings das Vorgehen der beiden Beschuldigten: Zuerst nach Hause zu fahren und sich derart schwer zu bewaffnen, um gegen einen – allenfalls auch bewaffneten – Widerstand der Familie von H.___ und I.___ gewappnet zu sein, erscheint als skrupellos und völlig unverhältnismässig. Es erscheint als verwerflich, nicht nur mit einer grosskalibrigen Pistole und Munition, sondern auch noch mit einem Sturmgewehr, einer durchschlagkräftigen und somit gefährlichen Militärwaffe, mit Munition dorthin zu fahren.