___ und O.___. Als der Beschuldigte 1 am Abend des 5. Juli 2012 von seiner Familie erfuhr, seine Schwester habe ein zweites Kind geboren, habe aber der eigenen Familie keine Mitteilung machen können, löste das bei ihm Wut aus. Er stellte noch am gleichen Abend seinen Schwager telefonisch zur Rede. Dieser reagierte aggressiv und sagte, er könne mit seiner Frau machen, was er wolle, er könne sie blutig schlagen, er könne sie kaputt machen.