Die Qualifikation als Mord erfolgt im Wesentlichen nach ethischen Kriterien. Für Mord typische Fälle sind die Tötung eines Menschen zum Zwecke des Raubes, Tötungen aus religiösem oder politischem Fanatismus oder aus Geringschätzung (BGE 127 IV 10 E. 1a). Mord ist gemäss langjähriger bundesgerichtlicher Rechtsprechung auch bei eventualvorsätzlicher Begehung möglich.