_ abgegeben, diesen aber verfehlt. Auch vor Obergericht griff der Staatsanwalt diesen Aspekt auf und machte geltend, aufgrund der aussergewöhnlichen Fundstelle (in der Ecke zwischen dem Tank und den Bewässerungsrohren) lasse sich ausschliessen, dass das Geschossmantelteil in den Tagen nach der Tat (beispielsweise durch einen Sanitäter oder die Witterungsverhältnisse) verschoben worden sei. Auch wenn die Polizei keine Abprallstelle habe lokalisieren können, müsse davon ausgegangen werden, dass der Schuss auf einen festen Gegenstand geprallt und anschliessend liegengeblieben sei. Es ist einzuräumen, dass eine gewisse Wahrscheinlichkeit für diese Tatvariante spricht.