wusste zudem, dass I.___ unbewaffnet war. Dieser Schluss drängte sich bereits nach der ersten Tatphase auf: Als A.___ aufgrund der Schussverletzung am Boden liegen blieb, zog sich I.___ in ein Versteck zurück und eine Reaktion von seiner Seite auf diesen ersten Schuss blieb gänzlich aus, was sich nur damit plausibel erklären lässt, dass er keine Schusswaffe auf sich trug. I.___ wurde von einem einzigen Treffer aus dem Sturmgewehr im unteren linken Rückenbereich etwas oberhalb der Hüfte getroffen. Das Projektil durchdrang den dritten Lendenwirbelkörper und wurde dabei aufgeteilt. Die Projektilteile streiften bzw. durchdrangen Darm und Leber und blieben schliesslich in der Bauchhaut stecken.