H.___ verstarb an einer Kombination von innerem Ersticken infolge massiven Blutverlustes und äusserem Ersticken infolge einer Behinderung der Atemmechanik (AS 278). 8.10 Die anschliessende Tötung von I.___, der aus seinem Versteck beim alten Schweinestall bzw. den vorgelagerten Bewässerungsrohren hervorgerannt kam, wohl um seinem Vater zu Hilfe zu eilen, ist in Bezug auf die Täterschaft des Beschuldigten 1 unbestritten und erstellt sowie in Bezug auf die verwendete Waffe, das Sturmgewehr, nunmehr ebenfalls bewiesen. I.___ wurde von hinten erschossen, er musste sich demnach dem Beschuldigten 1 noch abgewandt haben. F.___ wusste zudem, dass I.___ unbewaffnet war.