Gleiches gilt für die Frage der Reihenfolge der Schüsse. Entscheidend ist, dass nicht nur der Beschuldigte 1, sondern auch der Beschuldigte 2 auf H.___ schoss. Nachdem 3 Pistolenschüsse H.___ getroffen hatten und am Tatort eine ganze Patrone und 7 Patronenhülsen gefunden wurden, muss G.___ noch 4 weitere Schüsse abgegeben haben. Wem die Fehlschüsse gegolten haben, ist unbekannt (vgl. hierzu auch nachstehende Ziff. III.8.10 in fine).