noch im Haus. – Das ändert allerdings nichts an der Eindeutigkeit des Beweisergebnisses. 8.8 Es steht somit fest, dass der Beschuldigte 2 mit der Pistole auf H.___ schoss und diesen drei Mal traf. Nicht geklärt ist hingegen die Frage, wann der Beschuldigte 2 die Pistole von seinem Sohn erhielt. Möglich und plausibel ist, dass der Beschuldigte 2 diese bereits während der Fahrt nach Oensingen auf sich trug und im Auto abgespitzt hat, wovon die Polizei in der Anzeige ausging, denn auf der Magazinlippe der Pistole fand sich die DNA-Hauptkomponente von G.___ (vgl. AS 237).