– Es war nach dieser Aussage zwar in Bezug auf die Rollenverteilung umgekehrt, aber im Kern genau das, was nun das Beweisergebnis ergibt: Es sollen nach der Idee der Beschuldigten für diese Taten nicht der Vater und der Sohn ins Gefängnis, sondern nur einer der Beiden. Nicht einmal als stützendes Indiz taugen hingegen die Aussagen des Privatklägers 1 und der Privatklägerin 2, die beide gesehen haben wollen, wie der Beschuldigte 2 auf H.___ geschossen habe. Der Privatkläger 1 sagte zuerst ganz anders aus und kam erst in späteren Aussagen zu dieser Version, die mit den Aussagen der Privatklägerin 2 übereinstimmt. Die Privatklägerin 2 war aber zur Zeit der Schussabgabe auf H.___ noch im Haus.