- Der Beschuldigte 2 wies an der linken und an der rechten Hand Schmauchspuren auf (AS 414). - Die Lage der Munitionshülsen (Lageplan: AS 101 mit Legende auf AS 102) weist zusammen mit dem kurzen Zeitraum, in dem die Schüsse abgegeben worden sind, auf 2 Personen hin, die geschossen haben müssen (AS 40). - Zwei Personen – zwei Waffen: Der naheliegende Verteilschlüssel (pro Person eine Waffe) stellt ein weiteres Indiz dar. Jede andere Verteilung der Waffen macht keinen Sinn. Es ist auch in diesem Zusammenhang nochmals die mehrfach von O.___ zu Protokoll gegebene Aussage zu erwähnen (AS 845, AS 858 sowie vor 1. Instanz: AS 2411): Sie habe nach den Schüssen draussen F.___