Als zweite Person, die mit der Pistole geschossen hat, kommt nur der Beschuldigte 2 in Frage. Es gibt dafür, dass er mit der Pistole auf H.___ geschossen hat, neben dem soeben Dargelegten auch noch weitere Beweismittel und Indizien: - Die DNA des Beschuldigten 2 war auf den wesentlichen Bestandteilen der Pistole (AS 378 f.); sie war einerseits auch auf dem Abzugsbügel und andererseits auf den meisten Bestandteilen der Pistole als Hauptkomponente vorhanden. - Der Beschuldigte 2 wies an der linken und an der rechten Hand Schmauchspuren auf (AS 414).