Er habe sich lediglich in Bezug auf die von ihm zuletzt verwendete Waffe getäuscht, was sich aber mit dem dynamischen, explosionsartigen Ablauf der Ereignisse erklären lasse. Es ist aber auch diese weitere Sachverhaltsversion klar zu verwerfen. Aufgrund der objektiven Beweise, dass der Beschuldigte 1 mit dem Sturmgewehr zuerst einen Schuss auf I.___ und A.___ (Letzterer getroffen), dann 6 Schüsse (alles Treffer) auf H.___ und dann am Schluss den tödlichen einzigen Treffer auf I.___ abgegeben hat, lässt sich die Variante, wonach er zwischendurch auch noch mit der Pistole geschossen hätte, ausschliessen.