Es sei schliesslich wahrscheinlich, dass H.___ aufgrund der Sturmgewehrschüsse nicht einfach zu Boden gegangen sei, sondern dies erst der Fall gewesen sei, als der Beschuldigte 1 anschliessend mit der Pistole auf diesen geschossen habe. Nachdem die Pistole ausgeschossen gewesen sei, habe der Beschuldigte 1 auf I.___ mit dem Sturmgewehr geschossen, das er entweder noch bei sich gehabt oder im Auto geholt habe. Es sei somit denkbar und nicht auszuschliessen, dass F.___ die Wahrheit gesagt habe. Er habe sich lediglich in Bezug auf die von ihm zuletzt verwendete Waffe getäuscht, was sich aber mit dem dynamischen, explosionsartigen Ablauf der Ereignisse erklären lasse.